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Auszug - 25. Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg"; 1. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 2. Beschlussfassung als Satzung  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Neuhof
Ort:
Rat/156/2018 25. Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg";
1. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
2. Beschlussfassung als Satzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:622-08/15
  Bezüglich:
Rat/140/2017
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wegen des engen Sachzusammenhangs erfolgte die Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 9 und 10 gemeinsam.

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Lamspringe hatte im Jahr 2015 die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Zeitgleich hatte der Rat des Flecken Lamspringe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ beschlossen. Für beide Verfahren hatte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1) stattgefunden. Die Abwägungsbeschlüsse sowie die Beschlüsse zur erneuten öffentlichen Auslegung wurden am 08.06.2017 durch den Rat der Gemeinde Lamspringe gefasst.

 

Zwischenzeitlich hat für beide Verfahren die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Auslegung stattgefunden. Stellungnahmen sind dabei nicht eingegangen.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden durch das Planungsbüro Keller über die öffentliche Auslegung informiert. Im Rahmen dieser Beteiligung sind Stellungnahmen eingegangen. Aufgrund eines begründeten Einwands des Gewerbeaufsichtsamtes konnte in der Sitzung des Rates am 30.01.2018 noch nicht abschließend über die Angelegenheit entschieden werden. Eine Überarbeitung des Schallgutachtens war notwendig geworden. Durch eine ursprünglich geplante Heraufsetzung der Schallkontingente nach DIN 18005 wäre eine höhere Belastung für die Anwohner möglich, daher wäre eine erneute Auslegung erforderlich gewesen. Nach Bericht des Schallgutachters im Rahmen der Bauausschusssitzung vom 08.03.2018 nnte es jedoch auch bei den ursprünglich berechneten, niedrigeren Werten belassen werden. In diesem Fall könnte auf eine erneute Beteiligung verzichtet werden. Die neue Fassung des Schallgutachtens ist mit dem Gewerbeaufsichtamt abgestimmt. Nach Auskunft des Schallgutachters sind die alten, niedrigeren Schallwerte für die überwiegende Anzahl der Gewerbebetriebe ausreichend. Durch die Beibehaltung der alten Schallpegel besteht auch für die Zukunft mehr Flexibilität für den Fall der Erweiterung des Gewerbegebietes; daher sollen diese Werte beibehalten werden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in den Zusammenstellungen des Büro Kellers vom 13.03.2018 beschrieben und bewertet worden. Der Rat hat nunmehr darüber die Abwägungsbeschlüsse zu fassen.


Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ werden wie in der Zusammenstellung des Planungsbüros Keller vom 13.03.2018 bewertet und beschlossen.

 

  1. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ mit seiner Begründung wird als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Keller F-Plan Abwägungsvorschlag_2018-03-13 (1834 KB)      
Anlage 2 2 F-Plan 25. Änd. Begründ 17.01.18 (3066 KB)