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Auszug - Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auch Sehlem muss Straßenlaternen angeben, die in der Zeit von 0.30 Uhr bis 5.00 Uhr durchbrennen sollen. Wichtige bereiche sind die hauptstraße, die Bushaltestelle und Querungspunkte. Der Ortsrat wird die festgelegten Straßenlaternen der Gemeinde mitteilen. Alternativ werden Straßenlaternen genannt, falls ein Umschalten der bisher bestimmten Straßenlaternen nicht möglich ist. In Einzelfällen wird der Ortsrat festlegen, wann unter bestimmten allgemeinen Situationen das Durchbrennen der Straßenbeleuchtung erfolgen soll.