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Vorlage - Rat/187/2024  

Betreff: Verlängerung der Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim zur
Bereitstellung von Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Humbert
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
13.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verlängerung Vereinbarung_2024  

Sachverhalt:
Mit der Vereinbarung zwischen den Kommunen und dem LK Hildesheim über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine aus dem Jahr 2023 wurde die Unterbringung und Kostenaufteilung des betroffenen Personenkreises vereinbart. Hintergrund war, dass das Nds. Aufnahmegesetz (Nds. AufnG) keine Unterbringungspflicht normiert hat. Das Land Niedersachsen hat vor Jahren die ursprünglich geregelte Unterbringungspflicht der Gemeinden aus dem Nds. AufnG gestrichen. Nach der Argumentation des Landes sei eine Unterbringung nicht erforderlich, da das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine Sachleistungsverpflichtung vorsehe und insoweit jedem Leistungsberechtigte eine Unterkunft als Sachleistung anzubieten sei.

 

r den Personenkreis der ukrainischen Flüchtlinge besteht allerdings kein Anspruch nach dem AsylbLG und eine Regelung zur Sachleistungsgewährung enthalten das SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) und das SGB XII (Sozialhilfe) nicht. Beide Rechtsgrundlagen setzen die privatrechtliche Anmietung von Wohnraum durch den leistungsberechtigten Personenkreis voraus. Diese Möglichkeit besteht für ukrainische Flüchtlinge allerdings bereits wegen des Wohnraummangels sowie des mangelnden zeitlichen Vorlaufs für einen Vertragsabschluss überwiegend nicht.

 

Trotz entsprechender Ankündigungen ist eine Anpassung des Nds. AufnG an die neue Rechtslage bis heute nicht erfolgt. Zur Sicherstellung der bisherigen Verfahrensweise soll daher im Rahmen der Solidargemeinschaft Kommunen/ Landkreis die Vereinbarung r das Jahr 2024 fortgesetzt werden.

 

Da die zwischenzeitlich erfolgte Abrechnung für das Jahr 2022 eine geringere Zahlungspflicht ergeben hat besteht die Hoffnung, dass nicht der vollständig eingeplante Betrag eingesetzt werden muss.
 


Beschlussvorschlag:
Der Verlängerung der Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:    ja    nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

max. 80.000,00

     

     

Erläuterung:

Der Betrag ist weiterhin im Produkt 315500 eingeplant.

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung:

Unterstützung des Aspektes der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildung.

 


Anlage:
Verlängerung der Vereinbarung mit dem Landkreis

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verlängerung Vereinbarung_2024 (178 KB)