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Vorlage - Rat/181/2024
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Sachverhalt:
Nach § 111 Abs. 8 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Lamspringe über die Annahme von Zuwendungen. Mit Beschluss vom 08.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Lamspringe die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen bis 2.000 € dem Verwaltungsausschuss übertragen. Bei den Spenden werden folgende Verwendungszwecke vom Spender vorgegeben:
- 7.500 € für Jugendarbeit, 7.678,53 € Grundschule - Beamer
- FFW Netze, Bekleidung
Verwaltungsseitig wird die Annahme der Zuwendungen gemäß dem Beschlussvorschlag empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Es wird die Annahme folgender Spenden beschlossen:
- Windpark Bockenem Repowering GmbH&Co.KG
Geldzuwendung über 15.178,53 €
- Carsten Kropp Sachzuwendung über 3.328,00 €