Vorlage - Rat/558/2021
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Sachverhalt:
In seiner ersten Sitzung wählt der Ortsrat nach § 92 Abs. 1 NKomVG unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ortsratsmitgliedes für die Dauer der Wahlperiode eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden. Die/ Der Vorsitzende führt die Bezeichnung Ortsbürgermeister/in.
Nach § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ortsratsmitglieder (gesetzliche Anzahl) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
Der Ortsrat Sehlem und der Ortsrat Lamspringe werden gebeten, die Wahl der/des Vorsitzenden vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Als Ortsbürgermeister/in wird folgende Person gewählt: