Vorlage - Rat/548/2021
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Sachverhalt:
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen nach § 71 Abs. 8 NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, dass die/der Ratsvorsitzende zu ziehen hat.
Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren.
Entsprechend der Fraktionsbildung ergibt sich danach folgende Berechnung für die Zugriffs-möglichkeit auf die Ausschussvorsitze:
Teiler | SPD | Vorsitze | CDU | Vorsitze |
| 7 Sitze |
| 7 Sitze |
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: 1 | 7,00 | Los 1 | 7,00 | Los 1 |
: 2 | 3,50 | Los 2 | 3,50 | Los 2 |
: 3 | 2,33 |
| 2,33 |
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Beschlussvorschlag:
Die Ausschussvorsitze werden wie folgt besetzt:
Ausschuss: | Vorsitz: | Stellvertretung: |
Ausschuss für Jugend, Schule u. Kultur |
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Ausschuss für Finanzen |
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Ausschuss für Bau u. Entwicklung |
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Ausschuss für Sicherheit u. Ordnung |
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