Vorlage - Rat/469/2020
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Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinde als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind.
Die Höhe der Verbrauchsgebühren ist vom Gemeinderat der Gemeinde Lamspringe aufgrund einer vorgelegten Kalkulation festzusetzen.
Verwaltungsseitig wurde eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Bei der Kalkulation der Gebühren wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugrunde gelegt.
Hiernach ergibt sich für die Kalkulationsperiode 01.01.2021-31.12.2022 eine kostendeckende Frischwassergebühr von 1,45 €/cbm. Die Verbrauchsgebühr verändert sich somit nicht.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Anlage/n:
a) Gebührenkalkulation der Gemeinde Lamspringe für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Lamspringe
b) Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes für den Kalkulationszeitraum des Jahres 2020