Vorlage - Rat/467/2020
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.09.2020 den Widerruf der Optionserklärung und damit die Umsetzung des § 2b UStG zum 01.01.2021 beschlossen.
Eine Konsequenz daraus ist, dass die Benutzung der Turnhallen umsatzsteuerpflichtig wird.
Daher erhöhen sich die Benutzungsgebühren für die einzelnen Turnhallen wie folgt:
Turnhalle netto zzgl. 19% brutto gerundet
Heberweg 3,50 € / Std. 0,67 4,17 4,20
Ahornallee komplett 2,00 € / Std. 0,38 2,38 2,40
Ahornallee klein 1,00 € / Std. 0,19 1,19 1,20
Ahornallee groß 1,50 € / Std. 0,29 1,79 1,80
August-Probst-Halle 1,50 € / Std. 0,29 1,79 1,80
Weitere Erläuterungen werden von der Verwaltung in der jeweiligen Sitzung gegeben, wenn dies gewünscht wird. Im Übrigen wird darum gebeten, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Erhöhung der Sporthallenbenutzungsgebühren.