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Vorlage - Rat/436/2020  

Betreff: Jahresabschlüsse der Gemeinde Sehlem für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
25.06.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Bericht Sehlem JA 2015  
Bericht Sehlem JA 2016  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt: 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Sehlem für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Die Jahresabschlüsse sind vom Hauptverwaltungsbeamten mit einen Jahresergebnis 2015 von 27.400,35 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) und mit einem Jahresergebnis 2016 von -25.362,12 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.

 

Über das Ergebnis wurde für jedes Haushaltsjahr ein Prüfbericht gefertigt. Die Prüfungsberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe (Rechtsnachfolger der Gemeinde Sehlem) über die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten entfällt, da die Prüfungsberichte keine Prüfungsbemerkungen enthalten.

 

Die Jahresrechnungen 2015 und 2016 mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.

 

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Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt

 

für den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Sehlem

a) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2015 wird zur Kenntnis genommen.

b) Der Jahresabschluss 2015 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 25.850,35 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 1.550,00 € festgestellt.

c) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2015 wird erteilt.

 

für den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Sehlem

a) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2016 wird zur Kenntnis genommen.

b) Der Jahresabschluss 2016 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -54.831,38 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 29.469,26 € festgestellt.

c) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2016 wird erteilt.

 

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Anlage/n:
Anlagen:  Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2015

  Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2016
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Sehlem JA 2015 (1282 KB)      
Anlage 2 2 Bericht Sehlem JA 2016 (1337 KB)