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Vorlage - Rat/430/2020  

Betreff: Berufung einer Allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
25.06.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Erläuterung/Begründung: 

Gem. § 81 Abs. 3 NKomVG hat der Bürgermeister für alle in § 81 Abs. 2 S. 1 und in § 59 Abs. 3 NKomVG nicht genannten Fälle der Stellvertretung eine allgemeine Vertreterin oder einen allgemeinen Vertreter. Der Rat beauftragt auf Vorschlag des Bürgermeisters „eine andere Person, die bei der Kommune beschäftigt ist“ mit der allgemeinen Vertretung.

 

Die bisherige allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters ist zwischenzeitlich ausgeschieden.

Der Bürgermeister schlägt als neue allgemeine Vertreterin die Fachbereichsleitung Hauptamt und Soziales, Frau Claudia Richter, vor.

 

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Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

X

beteiligt

 

X

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

Beschlussvorschlag:

Gemeindeamtsrätin Claudia Richter wird gem. § 81 Abs. 3 Nieders. Kommunalverfassungs-gesetz (NKomVG) mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters beauftragt.

 

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