Vorlage - Rat/430/2020
|
|
Erläuterung/Begründung:
Gem. § 81 Abs. 3 NKomVG hat der Bürgermeister für alle in § 81 Abs. 2 S. 1 und in § 59 Abs. 3 NKomVG nicht genannten Fälle der Stellvertretung eine allgemeine Vertreterin oder einen allgemeinen Vertreter. Der Rat beauftragt auf Vorschlag des Bürgermeisters „eine andere Person, die bei der Kommune beschäftigt ist“ mit der allgemeinen Vertretung.
Die bisherige allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters ist zwischenzeitlich ausgeschieden.
Der Bürgermeister schlägt als neue allgemeine Vertreterin die Fachbereichsleitung Hauptamt und Soziales, Frau Claudia Richter, vor.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | X | beteiligt |
| X | nicht beteiligt |
|
| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Gemeindeamtsrätin Claudia Richter wird gem. § 81 Abs. 3 Nieders. Kommunalverfassungs-gesetz (NKomVG) mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters beauftragt.