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Vorlage - Rat/424/2020  

Betreff: Jahresabschlüsse der Gemeinde Woltershausen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
Status:öffentlich  
Verfasser:Nicole Jahns
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
25.06.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Bericht Jahresabschluss 2015 Woltershausen  
Bericht Jahresabschluss 2016 Woltershausen  

Erläuterung/Begründung: 

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Woltershausen r jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Die Jahresabschlüsse sind vom Hauptverwaltungsbeamten mit einen Jahresergebnis 2015 von
-11.232,39 (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) und mit einem Jahresergebnis 2016 von 55.681,96 (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.

 

Über das Ergebnis wurder jedes Haushaltsjahr ein Prüfbericht gefertigt. Die Prüfungsberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe (Rechtsnachfolger der Gemeinde Woltershausen) über die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten entfällt, da die Prüfungsberichte keine Prüfungsbemerkungen enthalten.

 

Die Jahresrechnungen 2015 und 2016 mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.

 


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt

 

 

a)        für den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Woltershausen

 

aa) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

ab) Der Jahresabschluss 2015 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -16.500,06 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 5.267,67 € festgestellt. Das gesamte Jahresergebnis beträgt somit -11.232,39 €.

 

ac) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2015 wird erteilt.

 

b)       für den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Woltershausen

 

ba) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

bb) Der Jahresabschluss 2016 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 55.681,96 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 0,00 € festgestellt.

 

bc) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2016 wird erteilt.


Anlagen:

 

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2015

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Jahresabschluss 2015 Woltershausen (8104 KB)      
Anlage 2 2 Bericht Jahresabschluss 2016 Woltershausen (7879 KB)