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Vorlage - Rat/329/2019  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion: Prüfantrag zur Unterstützung der Woltershäuser Dorfgemeinschaft für eine soziokulturelle Begegnungsstätte
Status:öffentlich  
Verfasser:Stephan WilluddaAktenzeichen:632-73
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
30.07.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Erläuterung/Begründung: 

 

Mit Schreiben vom 05.06.2019 hatte die CDU-Fraktion einen Prüfantrag zur Unterstützung der Woltershäuser Dorfgemeinschaft bei der Schaffung einer soziokulturellen Begegnungsstätte an die Verwaltung gerichtet. Die Angelegenheit wurde im Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss am 19.06.2019 und im Verwaltungsausschuss am 20.06.2019 beraten. Eine abschließende Beschlussfassung konnte in der Ratssitzung am 02.07.2019 noch nicht erfolgen, weil der Prüfantrag noch nicht abgeschlossen war.

 

Inzwischen wurden zwischen der von der Gemeinde beauftragten Beraterin und der Dorfgemeinschaft Projektdetails ausgetauscht. Ferner fand am 16.07.2019 ein Ortstermin mit einem von der Gemeinde beauftragten Architekten statt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ergab sich folgender Stand:

-       Von einer Beteiligung der Gemeinde an einer noch zu gründenden Gesellschaft sollte aus rechtlichen Gründen abgesehen werden.

-       Bei Gründung einer gGmbH würde der Fördersatz nach der ZILE-Richtlinie 63% betragen, bei Gründung einer UG nur 50%. Die Chancen auf Bewilligung von Fördermitteln nach der ZILE-Richtlinie sind nur gering. Eine fristgerechte Antragsstellung zum Stichtag 15.09.2019 erscheint wegen der notwendigen planerischen Vorarbeiten schwierig.

-       Die Gesamtkosten für das Projekt könnten nach erster Einschätzung des Architekten einen Betrag von rund 700.000,00 € erreichen. Gründe hierfür sind unter anderem:

  • Entfall Bestandsschutz und damit notwendige Ertüchtigung hinsichtlich Brandschutz, Schallschutz und Energieeinsparverordnung,
  • eventuell statische Maßnahmen am Dachstuhl über dem Saal bei zusätzlicher Aufnahme Dämm- und Brandschutzmaterial,
  • Kompletterneuerung Heizung, Sanitär und Elektrotechnik,
  • Barrierefreiheit,
  • Entsorgung Altmaterial, insbesondere Asphalt auf Hoffläche.

 

-       Die Betriebskosten nach Umbau sind zu kalkulieren und den zu erwartenden Einnahmen gegenüberzustellen.

-       Die Bereitschaft der Einwohner und Vereinsmitglieder zur Erbringung von Eigenleistungen ist zu prüfen.

-       Die Finanzierung der Abriss- und Herstellungskosten nach Abzug von Eigenleistungen und Fördermitteln ist zu klären.

-       Ein Neubau auf dem Grundstück nach Abriss der Altgebäude wäre voraussichtlich kostengünstiger und würde den Nutzungsanforderungen besser entsprechen.

 

Das Ergebnis der Informationsveranstaltung am 18.07.2019 lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor. Unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Informationen wird davon abgeraten, das Projekt weiterzuverfolgen.

 

Stattdessen sollte die Verwaltung nach einem geeigneten Grundstück für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses suchen. Dem Neubau könnte ein angemessener Raum zur Nutzung durch die örtlichen Vereine angeschlossen werden.

 


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Soziokulturelle Begegnungsstätte“ auf dem Flurstück 41/2 der Flur 3 in der Gemarkung Woltershausen-Hornsen wird seitens der Gemeinde nicht weiterverfolgt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem geeigneten Grundstück in Woltershausen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu suchen. Bei einem solchen Neubau wird ein zusätzlicher Raum zur Nutzung durch die örtliche Gemeinschaft eingeplant.