Vorlage - Rat/276/2019
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Erläuterung/Begründung:
Die Städte und Gemeinden sowie die Samtgemeinde im Landkreis Hildesheim nehmen die Aufgabe der Kindertagesbetreuung einvernehmlich wahr. Die bisherige vertragliche Regelung für diese Aufgabenerledigung endete am 31.12.2018.
Im Jahr 2018 haben die Kommunen mit dem Landkreis die Rahmenbedingungen und insbesondere die finanziellen Eckpunkte des Vertrages ausgehandelt. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 06.12.2018 den als Anlage beigefügten Vertrag beschlossen.
Diese Vertragsversion war in den Formulierungen nicht mit den Kommunen endabgestimmt. Inhaltlich wird hier aus Sicht der Städte und Gemeinden noch Klarstellungsbedarf gesehen. Dabei geht es u.a. um die Frage des individuellen Bedarfs, des Ausschlusses von Schadenersatz, Einzelheiten zur Festlegung von Elternbeiträgen oder Investitionskostenzuschüssen.
Der Landkreis Hildesheim gewährt lt. vorliegendem Vertrag einen „Härtefonds“ für Kommunen, die nach neuem Vertrag weniger Zuweisung erhalten als bisher.
Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Lamspringe sind mit dem Landkreis Hildesheim erörtert worden. Danach hätte die Gemeinde Lamspringe bei Berechnung auf Grundlage des Kindergartenjahres 2017 einen Anspruch aus dem Härtefonds. Nach derzeitigem Gruppenangebot verringert sich der Anspruch aus dem Härtefonds gen Null, da die laufende Zahlung durch den Landkreis Hildesheim höher als im Vorjahr ausfällt.
Das Defizit lt. Haushaltsentwurf 2019 beläuft sich beim Produkt 365 (Betriebskosten der Kindertagesstätten) auf rd. 505.000 €. Dies ist der Anteil, den die Gemeinde Lamspringe nach Zuweisung durch den Landkreis Hildesheim sowie unter Berücksichtigung der erhöhten Finanzhilfe des Landes zur Aufgabenerledigung beiträgt.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Gesamtaufwendungen in den kommenden Jahren u.a. aufgrund der tariflichen Steigerungen und der Preisentwicklung kontinuierlich zunehmen werden. Hinzu kommt, dass die Anzahl der zu betreuenden Kinder und der tägliche Betreuungsumfang aller Voraussicht nach auch in den nächsten Jahren weiter ansteigen.
In den Verhandlungen hat der Landkreis Hildesheim sehr deutlich gemacht, dass für den Fall des Nichtzustandekommens eines Vertrages zur Aufgabenerledigung mit einer deutlichen Erhöhung der Kreisumlage zu rechnen sei. Die Erhöhung wird sich an den Kosten der Aufgabenerledigung orientieren.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte |
| beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des vom Kreistag am 06.12.2018 beschlossen Vertrages sollen die redaktionellen Verhandlungen / Klarstellungen zunächst abgeschlossen werden.
Anschließend ist ein abgestimmter Vertragsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.