Vorlage - Rat/270/2019
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Erläuterung/Begründung:
Zur Erhöhung der Akzeptanz und zum Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen neuer Stromleitungen hat der Gesetzgeber in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für Stromnetzbetreiber die Möglichkeit geschaffen, pauschale Ausgleichszahlungen an Städte und Gemeinden zu entrichten.
Auf Antrag vom 04.07.2018 hat die TenneT TSO GmbH den Entwurf einer Ausgleichsvereinbarung übersandt, die eine pauschale Zahlung von 72.000,00 € vorsieht. Der Vertragsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Berechnung der Auszahlungssumme ist nachvollziehbar. Im Übrigen sind damit keine weiteren Verpflichtungen der Gemeinde verbunden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Vereinbarung anzunehmen und die Einnahmen ohne besondere Zweckbindung zur Verringerung des Haushaltsdefizits einzusetzen.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte |
| beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Das Angebot der TenneT TSO GmbH über eine pauschale Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit dem Bau der Höchstspannungsleitung Wahle – Mecklar in Höhe von 72.000,00 € wird angenommen. Das Geld wird zur allgemeinen Deckung des Haushaltsdefizits verwendet.
Anlage:
Entwurf einer Ausgleichsvereinbarung zwischen der TenneT TSO GmbH und der Gemeinde Lamspringe