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Vorlage - Rat/256/2018  

Betreff: Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Abwasserbeseitigungssatzung)
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:821-03
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
11.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Abwasserbeseitigung Entwurf 26.11.18  
Satzung Abwasserbeseitigung Anhang-1_2018-11-26  

Erläuterung/Begründung: 

 

Nach dem Gesetz über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe tritt das Ortsrecht der bisherigen Gemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Lamspringe spätestens am 31.12.2018 außer Kraft. Das Ortsrecht der bisherigen Samtgemeinde gilt grundsätzlich unbefristet weiter. Zwar ist die Abwasserbeseitigungssatzung eine Satzung der ehemaligen Samtgemeinde; im Zuge der allgemeinen Anpassung des Ortsrechts soll aber auch diese zum 01.01.2019 auf einen neuen Stand gebracht werden.

 

r die Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung wurde der bisherige Satzungstext entsprechend der letztverfügbaren Ausgabe einer Mustersatzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes angepasst. Wesentliche Änderungen in der neuen Fassung sind:

-          § 2 Abs. 6 (Definition der zentralen öffentlichen Abwassereinrichtung; bisher nicht geregelt),

-          Zusammenfassung von Anschluss- und Benutzungszwang (bisher §§ 3 und 4, neu § 3),

-          Neufassung der §§ 7 und 8 (allgemeine und besondere Einleitungsbedingungen),

-          Vereinfachung der Regelungen zur dezentralen Regenrückhaltung (bisher § 10 Abs. 6) in § 6 Abs. 6,

-          Festlegung der Grenzwerte für besondere Abwässer (bisher § 13 Abs. 7) jetzt in einer Anlage zur Satzung (s. § 7 Abs. 3),

-          variabler Turnus bei der Entleerung von abflusslosen Sammelgruben (bisher alle zwei Jahre/s. § 18 Abs. 2; neu „bei Bedarf“ 13 Abs. 3)


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Abwasserbeseitigungssatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung.


Anlage:

Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Lamspringe

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Abwasserbeseitigung Entwurf 26.11.18 (2621 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Abwasserbeseitigung Anhang-1_2018-11-26 (111 KB)