Vorlage - Rat/236/2018
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Erläuterung/Begründung:
Bisher hat die Gemeinde Lamspringe ihren Strom über das „Überlandwerk Leinetal GmbH“ (ÜWL) bezogen. Bei der Preiskalkulation hatte sich das ÜWL am Ergebnis von Stromausschreibungen der „Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH“ (KWL) orientiert und rabattierte Preise angeboten. Diese Vereinbarung läuft zum 31.12.2018 aus, nachdem das ÜWL erklärt hatte, dass die bisherige Preisgestaltung für das Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich sei.
Die Stromlieferung für die Gemeinde Lamspringe wurde per Dienstleistungsvertrag vom 28.02.2018 durch die KWL neu ausgeschrieben. Dabei wurde die Gemeinde Lamspringe neben elf weiteren Kommunen bzw. Organisationen in das Los 9 (Regierungsbezirk Hannover Ökostrom) aufgenommen.
Nach Angebotswertung vom 03.07.2018 und Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover vom 04.07.2018 wurde der Zuschlag am 16.07.2018 durch die KWL für das Los 9 an die „Harz Energie GmbH & Co KG“ erteilt.
Durch Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen der KWL und der „Harz Energie GmbH & Co KG“ ist der Stromliefervertrag, der Bestandteil der Rahmenvereinbarung ist, am 19.07.2018 bereits in Kraft getreten. Eine Beschlussfassung des Rates ist daher nicht mehr erforderlich.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Lamspringe hat mit der „Harz Energie GmbH & Co KG“ einen Stromliefervertrag für die Zeit ab 01.01.2019 abgeschlossen. Der Rat nimmt dieses zur Kenntnis.
Anlagen:
Stromliefervertrag
Rahmenvereinbarung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stromliefervertrag_2019-01-01 (139 KB) | ||||
2 | Rahmenvereinbarung E-0080 Los 9 (3) (2217 KB) |