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Vorlage - Rat/153/2017  

Betreff: Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung;
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2017
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:861-22/14
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
30.01.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU Nachtbeleuchtung  
Straßenbeleuchtung DIN EN 13201  

Erläuterung/Begründung: 

 

In seiner Sitzung am 21.06.2017 hatte der Rat der Gemeinde Lamspringe beschlossen, die Straßenbeleuchtung für alle Ortsteile der Gemeinde mit Ausnahme des Flecken Lamspringe dahingehend zu vereinheitlichen, dass das Licht während der Nachtstunden von 0.30 bis 5.00 Uhr abgeschaltet wird. Im Flecken Lamspringe sollte die Straßenbeleuchtung während der gesamten Nachtzeit durchbrennen. Ausnahmen im Einzelfall, z.B. für die Silvesternacht, sind für alle Ortsteile möglich.

 

Hintergrund ist die Regelung im Verhandlungsprotokoll zur Bildung der Einheitsgemeinde Lamspringe, wonach die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen vereinheitlicht werden sollten.

 

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat beantragte nunmehr mit Schreiben vom 14.12.2017 die Einrichtung einer Nachtschaltung für alle Ortschaften der Gemeinde für die Zeit von 1.00 bis 5.00 Uhr mit einer Anzahl von maximal 20 Prozent der Beleuchtungskörper. Der finanzielle Mehraufwand pro Jahr wird mit 1.100,00 € angegeben.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist anzumerken, dass der Antrag der CDU-Fraktion auf den Zeitraum ab 0.30 Uhr (bisherige Abschaltzeit) erweitert werden sollte, weil sonst der Zeitraum zwischen 0.30 und 1.00 Uhr durch den Antrag nicht abgedeckt wäre und in dieser Zeit eine vollständige Abschaltung der Beleuchtung erfolgen würde.

 

Ferner ist die Einrichtung einer Nachtschaltung in der beantragten Form nicht überall möglich. In Bereichen, in denen die Straßenbeleuchtung noch über Freileitungen mit Strom versorgt wird (z.B. Bergstraße in Irmenseul, An der Bleiche in Neuhof) können nicht einzelne Lampen aus dem Schaltkreis herausgenommen werden. Gleiches gilt für erdverlegte Stromkabel, wenn diese einen zu geringen Leitungsquerschnitt haben oder nur über ein dreiadriges Kabel versorgt werden. Für die separate Schaltung einzelner Lampen sind vieradrige Leitungen erforderlich. Inwieweit diese Voraussetzungen vorliegen, lässt sich nur durch Überprüfung vor Ort feststellen. Aus Kostengründen wurde im Vorfeld der Erstellung dieser Vorlage auf detaillierte Ermittlungen verzichtet.

 

Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die beantragte Nachtschaltung würde voraussichtlich Kosten von bis zu 3.000,00 € verursachen, da ca. 115 einzelne Laternen umgerüstet werden müssten (Zeitaufwand pro Lampe ca. 30 Minuten; 58 x 50,00 € = 2.900,00 €).

 

Die Verwaltung hatte auf der Ratssitzung am 21.06.2017 darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung der Beleuchtung auf einzelne Lampen, Bereiche oder Straßenzüge vor dem Hintergrund der DIN EN 13201 kritisch gesehen wird, da der Wechsel von Hell-Dunkel-Bereichen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

 


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Lamspringe wird in allen Ortsteilen mit Ausnahme des Flecken Lamspringe auf eine Nachtschaltung für den Zeitraum von 0.30 bis 5.00 Uhr mit einer Anzahl von maximal zwanzig Prozent der Beleuchtungskörper umgerüstet.

 


Anlagen:

- Antrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2017

 

Die DIN-EN-13201 steht in Allris zur Einsichtnahme bereit.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU Nachtbeleuchtung (293 KB)      
Anlage 2 2 Straßenbeleuchtung DIN EN 13201 (1629 KB)