Auszug - Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Rosengarten-Nord" in Sehlem
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Investor ist mit dem Änderungswunsch auf die Verwaltung zugekommen, da Wintergärten u.ä. nicht im Ausnahmetatbestand enthalten waren und dies jetzt korrigiert wurde. Die Vorgaben sind auf Vorschlag des Fachplaners aufgestellt worden.
Aus dem Gremium wurde angemerkt, dass im alten Gebiet glasierte Dachziegeln vorhanden sind. Es soll noch die Frage geklärt werden, was mit Dachflächen aus PV ist. Der Beschluss wurde dahingehend geändert gefasst, dass auf das vom Landkreis angeforderte Papierexemplar der Pläne aus Gründen der Nachhaltigkeit verzichtet wird.
Beschluss:
Die örtlichen Bauvorschriften im Bebauungsplan Nr. 15 „Rosengarten-Nord“ werden entsprechend der Anlage, jedoch unter Verzicht auf das Papierexemplar für den Landkreis zu Nr. 2.3, geändert und als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig