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Auszug - Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans, Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2023  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt
Datum: Mo, 19.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/091/2022 Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans, Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2023
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Verwaltungsseitig wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und der Haushaltsplan inklusive Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept vorgestellt. Anschließend wurde auf die Anträge der Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher eingegangen.

 

Es wurde gefragt, ob es mittlerweile eine Klärung bezüglich der Biogasanlage gibt. Verwaltungsseitig wurde geantwortet, dass die Leitungsverlegung teuer ist und noch kein Angebot für den Anschluss des BHKW vorliegt.

Auf Rückfrage wurde weiterhin erläutert, dass die Kosten für die Grundstückserstanschlüsse für Wasser und Abwasser in 2023 neu kalkuliert werden sollen. Außerdem sind die Reste für die Übergabestelle der HWW in Sehlem zeitlich übertragbar.

Da es kein weiteres Baugebiet am Spitzkamp gibt, muss der B-Plan geändert werden. Die Enderschließung ist für 2023 geplant.

Die Sanierung der Trinkwasserleitung „Am Heerhai“ in Woltershausen hat nichts mit dem Busbrand und der Schieberproblematik beim Löschen zu tun.

Das Projekt „Wandernde Gärten“ muss mit 10.000 € Eigenanteil finanziert werden.

Es ist geplant, im Zuge der Bushaltestellensanierung in Netze die Bordsteine gleich mit zu erneuern.

Es wurde weiterhin nach dem Sachstand der energetischen Ertüchtigung der Pumpstation in Graste gefragt. Verwaltungsseitig wurde geantwortet, dass der Anbau von Solarpanelen lt. Aussage des ÜWL nicht effektiv sei, die Pumpstation müsste erneuert werden. Im Verwaltungsausschuss wurde vereinbart, dass eine Kostenvergleichsberechnung zwischen Neubau und Sanierung erfolgen soll. Hierzu muss eine Beschlussvorlage für den Verwaltungsausschuss erstellt werden.

Seitens des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass der Erschließungskostenbeitrag der Eigentümer im Investitionsplan fehlt. Dieser kann im Nachtrag nachgesteuert werden.

Zum Haushaltssicherungskonzept wurde angemerkt, dass es keine Übersicht der bisherigen Fehlbeträge aus den Jahresabschlüssen gibt. Es wurde vereinbart, eine Übersicht zum nächsten Finanzausschuss vorzulegen. Außerdem wird zu dem Finanzausschuss eine Übersicht der Haushaltsreste der Investitionen inklusive der Gesamtkosten der einzelnen Investitionen vorgelegt.

 

Zum Haushaltssicherungskonzept wurde erläutert, dass die Maßnahmen die Fehlbeträge in den kommenden Jahren nicht decken können.

Es wurde gefragt, ob die Leistungen des Bauhofs auf die einzelnen Produkte umgelegt werden. Verwaltungsseitig wurde erläutert, dass es noch keine Kosten- und Leistungsrechnung gibt, aber über eine interne Leistungsverrechnung die Personalkosten auf die Produkte umgelegt werden. Dieses Verfahren wird mit Einführung der neuen Zeiterfassungssoftware vereinfacht. Mit der Einführung der Kosten-und Leistungsrechnung könne frühestens nach Fertigstellung der noch offenen Jahresabschlüsse begonnen werden.

Außerdem wurde gefragt, welche Leistungen im Bereich der Kindertagesstätten als freiwillige Leistung geführt werden. Seitens der Verwaltung wurde geantwortet, dass es sich hierbei z,B. um die Personalkosten für Hauswirtschaftskräfte handelt.

 

Abschließend wurden verwaltungsseitig die Anträge der Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher und deren Priorisierung vorgestellt.

Der Abriss der Stennekenbrücke kann aus Kostengründen nicht in 2023 erfolgen. Seitens des Gremiums wurde angeregt, hier die Realverbände um Unterstützung zu bitten. Ob durch den Abriss der Radweg zur Kunst beeinträchtigt werden würde, muss mit dem Landkreis geklärt werden. Es wurde empfohlen, das Thema im nächsten Bauausschuss zu behandeln.

Der Spielplatzzaun in Netze wird erst nach Fertigstellung der Glasfaserverkabelung erfolgen. Seitens des Gremiums wurde angeregt, die Friedhofskapelle in Harbarnsen sanierungstechnisch im Blick zu behalten. Es wurde geantwortet, dass dies für alle Friedhofskapellen gilt. Es sollen Nutzungsgebühren für die Friedhofskapellen eingeführt werden. Hierbei sind allerdings alte Verträge zu beachten.

Es wurde nach dem Sachstand des Bordsteinsanierungskonzepts gefragt und um zeitnahe Vorlage gebeten.


Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Festsetzungen:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe

r das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in der Sitzung am 14.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1.

im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

10.919.400,00 

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

12.812.800,00  

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0,00 

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.352.000,00 

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.695.500,00 

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

857.600,00 

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.641.900,00 

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.784.300,00 

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

778.600,00 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

12.993.900,00 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

15.116.000,00 

 

§2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.784.300,00 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

 

 

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

440 v. H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v. H.

 

 

2.  Gewerbesteuer

405 v. H.

 

§ 6

Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten

 

- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von  5.000,00 €

- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von  15.000,00 €

- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von  5.000,00 €

im Einzelfall als unerheblich.

 

 

Lamspringe, den 14.02.2023

 

 

Der Bürgermeister

 

Andreas Humbert

 

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin:

 

a)      den Haushaltsplan 2023

b)      die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2023

c)      den Stellenplan 2023

d)  das Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2023

in der anliegenden Fassung.


 

Abstimmungsergebnis:

Der Tagesordnungspunkt gilt als behandelt.