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Auszug - Erschließung Breinumer Straße  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/324/2019 Erschließung Breinumer Straße
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Stephan WilluddaAktenzeichen:622-27/80
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

FBL Willudda erläutert die Beschlussvorlage. Er merkt zunächst an, dass sich zwischenzeitlich die Flurstücksbezeichnungen der Grundstücke in Flurstück 61/2 bis 4 geändert haben.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 106.400 €. Im 1. Nachtragsplan 2019 werden zusätzliche Haushaltsmittel von 57.000 € veranschlagt. Die Bauwilligen werden bei Anschluss der Versorgungsleitungen zu Beiträgen herangezogen. Die Höhe der Beiträge richtet sich insbesondere nach der Grundstücksgröße.

 

Die Maßnahme wird notwendig, da zwei Bauwillige dort Grundstücke erworben haben. Die Gemeinde ist dann verpflichtet, die Erschließung der Grundstücke sicher zu stellen. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes lagen noch keine Kostenschätzungen vor. Eine Kostenschätzung durch ein Ing-Büro wurde nun erstmalig erstellt.

 

Der Bau eines RW-Kanals wird verwaltungsseitig für notwendig gehalten, da so ein geordneter Abfluss des anfallenden Niederschlagswasser gewährleistet wird. Eine Kapazität zur Aufnahme des abzuleitenden Oberflächenwassers in dem vorhandenen Graben wird angesichts der Starkregenereignissen der letzten Zeit bezweifelt.

 

RH Bethel schlägt eine grundsätzliche Prüfung vor, ob eine Versickerung des Oberflächenwassers auf dem Grundstück möglich ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Satzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang vorsehen. Vom Anschluss- und Benutzungszwang kann nur in besonderen Situationen abgewichen werden. Weiterhin muss durch den Eigentümer nachgewiesen werden, dass die Bodenverhältnisse des Grundstücks eine komplette Versickerung des Niederschlagswassers zulässt.

 

Rh Bethel führt aus, dass er der Vorlage in Anbetracht der hohen Kosten nur deshalb zustimmen wird, da hier Bauwilligen Bauland zur Verfügung gestellt wird.


Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen für die Erschließung des Flurstücks 61 der Flur 10 in der Gemarkung Sehlem mit einem Schmutz- und Regenwasserkanal auszuschreiben und den Auftrag für das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

  1. Im Nachtragshaushalt 2019 werden zusätzlich 57.000,00 € veranschlagt.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig