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Auszug - August-Probst-Halle in Sehlem - Weiteres Vorgehen und Auftragsvergabe  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/328/2019 August-Probst-Halle in Sehlem - Weiteres Vorgehen und Auftragsvergabe
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Stephan WilluddaAktenzeichen:632-47
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der vom Rat vorgegebene Kostenrahmen von 950.000,00 € kann nach dem jetzigen Stand nicht eingehalten werden. Nach dem derzeitigen Stand ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 1.177.561,73 €. Unter Berücksichtigung der ZILE-Förderung verbleibt ein Eigenanteil von 677.561,73 €. Da eine Detailplanung noch nicht vorliegt, können sich die Beträge verändern. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Architekt Aselmeyer ist das vorgelegte Zahlenwerk realistisch und sollte den tatsächlichen Baukosten recht nahe kommen.

 

Sollte die August-Probst-Halle allerdings nur saniert (Unterhaltungsmaßnahme) werden, betragen hierfür die voraussichtlichen Kosten rd. 627.000 €. Eine ZILE-Förderung wird in diesem Fall nicht gewährt.

 

Herr Draheim stellte am 15.07.2019 zu der Baumaßnahme im Namen der CDU-Fraktion folgende Fragen:

1. Welche Kosten sind bisher für den Architekten des Projektes entstanden?

2. Welche Kosten sind bisher bei den Fachplanern für dieses Projekt entstanden?

3. Welche Kosten sind schon beauftragt zu Punkt 1 und 2, aber noch nicht abgerechnet?

 

Verwaltungsseitig wurde diese Anfrage wie folgt beantwortet:

  1. Das Architekturbüro Aselmeier hat bislang die Leistungsphasen 1 bis 3 bearbeitet. Der Kostenumfang beträgt 32.192,95 €.
  2. Bei den Fachplanungen wurden bisher Kosten in Höhe von 9.306,20 €r die Statik und 19.339,37 €r die Gewerke Heizung/Sanitär/Elektrik (Leistungsphasen 1 bis 3) ausgelöst.
  3. Sowohl der Architekt als auch der Fachplaner für die Gewerke Heizung/Sanitär/Elektrik wurden mit den Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt. Die Phasen 4 bis 9 wurden noch nicht ausgeführt und demzufolge noch nicht abgerechnet.
  4. Darüber hinaus sind Kosten in Höhe von 11.675,42 €r die Vorplanung und die Schadstoffuntersuchung entstanden.

Bei allen Angaben handelt es sich um die Nettokosten.

 

Nach den Angaben des FBL Willudda wurden bis heute rd. 86.000,00 € verausgabt.

 

Rh Draheim begründet seine Ablehnung zu dieser Vorlage mit dem stetig steigenden Kostenrahmen und der damit verbundenen Zins- und Tilgungsleistung der Gemeinde.

 

Rh Bethel weist darauf hin, dass es heute keine Alternative zur Erneuerung der August-Probst-Halle gibt. Auf die Dauer gesehen, wären die Kosten des Umbaus günstiger als bei einer „Unterhaltungsmaßnahme“. Er merkt an, dass bei der Beschlussfassung der Baumaßnahme die Grundlagenermittlung mangelhaft gewesen sei. Die Kostenschätzung auf Gewährung eines Zuschusses nach den ZILE-Richtlinien erfolgte unter Zeitdruck und erfasste den Kostenumfang nur unzureichend. RH Draheim bemängelte außerdem, dass im Vorfeld kein Sanierungskonzept aufgestellt wurde.

 

Rh Fischer erinnerte daran, dass das Ziel der erstmaligen Kostenschätzung auf eine ZILE-Förderung abgestellt wurde und daher nur sehr grob geschätzt werden konnte. Außerdem erhielt die Gemeinde durch die damalige Kostenschätzung den Höchstfördersatz von 500.000 €. Rh Ehbrecht zweifelte daran, dass die Gemeinde eine präzisere Planungsleistung in einer Höhe von rd. 60.000 € beauftragt um dann die Baumaßnahmen aufgrund der Kostenhöhe nicht durchführt.


Beschluss:

 

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für den Umbau und die Sanierung der August-Probst-Halle den Betrag von 950.000 € übersteigen werden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsleistungen auf Grundlage des Umbau- und Sanierungsentwurfes des Büros Aselmeier (Stand 04.07.2019) zu beauftragen.
  3. Die im interfraktionellen Gespräch vom 04.07.2019 erarbeiteten Einsparungs- und Eigenleistungsmöglichkeiten sind vom Architekturbüro und den Fachplanern in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Die beauftragten Planer sind angehalten weitere (sinnvoll abgewogene) Einsparungsmöglichkeiten bzw. günstigere Alternativen zu erarbeiten.
  4. Der Rat ist regelmäßig, spätestens nach dem Ende der jeweiligen Leistungsphasen bzw. Vorliegen von Fachplanerleistungen, über die weitere Planungs- und Kostenentwicklung zu unterrichten. Hierbei sind die o.g. „Einsparungs- und Eigenleistungsmöglichkeiten“ aufzuführen und darzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 10 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1