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Auszug - Jahresabschlüsse der Gemeinde Neuhof für die Haushaltsjahre 2013 und 2014  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Rat/311/2019 Jahresabschlüsse der Gemeinde Neuhof für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Reinhard Schmidt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Ossenkop, Simone
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Berichterstattung für die Tagesordnungspunkte 19 21 erfolgte gemeinsam.

 

 

Die Gemeinden sind gem. § 128 Abs. 1 NKomVG verpflichtet für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Die Jahresabschlüsse sind vom Hauptverwaltungsbeamten mit einem Jahresergebnis festgestellt worden und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden. Über das Ergebnis wurde für jedes Haushaltsjahr ein Prüfbericht gefertigt. Die Prüfberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe (Rechtsnachfolger für die bisherigen Gemeinden / Samtgemeinde) über die Jahresabschlüsse beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten die uneingeschränkte Entlastung erteilt. Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten entfällt, da sie keine Prüfungsbemerkungen enthalten. Die Jahresrechnungen mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe eingesehen werden.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt

 

a)        r den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Neuhof

 

aa) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

ab) Der Jahresabschluss 2013 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von  5.269,99 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 0,00 € festgestellt.

 

ac) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2013 wird erteilt.

 

 

b)       r den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Neuhof

 

ba) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

bb) Der Jahresabschluss 2014 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von  10.373,81 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von  0,00 € festgestellt.

 

bc) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2014 wird erteilt.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Jahresabschluss 2013 Neuhof (3492 KB)      
Anlage 2 2 Bericht Jahresabschluss 2014 Neuhof (3511 KB)