Seiteninhalt

Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden"; Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden"   

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Rat/305/2019 Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden";
Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Marion SchnelleAktenzeichen:622-51/2
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Beschluss vom 25.04.2019 hatte der Rat der Gemeinde Lamspringe die Aufnahme in das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ befürwortet. Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) war beauftragt worden, die Programmanmeldung fristgerecht zum 01.06.2019 vorzubereiten. Nunmehr ist die konkrete Antragstellung formell zu beschließen.

 

Die Gemeinde Lamspringe beantragt zum 01. Juni 2019 die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" für das Programmjahr 2020. Mit der Aufnahme werden der Gemeinde zunächst Fördermittel für die Vorbereitungsmaßnahme bzw. zur Erstellung eines integrierten Entwicklungskonzepts zur Verfügung gestellt. Als rdervoraussetzung wird dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser eine kommunale Entwicklungsstrategie vorgelegt. Die in diesem Strategiepapier erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen sind durch Ratsbeschluss zu bestätigen. Ferner wird die Gemeinde die Erstellung eines integrierten Entwicklungskonzepts zur Sicherung der Daseinsvorsorge beschließen.

Die Vorbereitungsmaßnahme ist auf ein Maßnahmengebiet zu begrenzen. Als weitere rdervoraussetzungr die o.g. Maßnahme ist daher das gesamte Gemeindegebiet Lamspringe durch Ratsbeschluss festzulegen.

Weitere rdervoraussetzung ist die Bereitstellung der Eigenmittel im Haushalt der Gemeinde, die zur Umsetzung der Vorbereitungsmaßnahme erforderlich sind. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 40.500 , welche durch Städtebauförderungsmittel getragen werden. Demnach werden durch die Gemeinde Lamspringe im Jahr 2020 Mittel in Höhe von voraussichtlich 13.500 € (1/3) bereitgestellt werden müssen.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Lamspringe beschließt die im beigefügten Strategiepapier empfohlenen Ziele und Maßnahmen.

Die Gemeinde Lamspringe beschließt die Erarbeitung eines integrierten Entwicklungskonzepts zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Das Maßnahmengebiet für die Vorbereitungsmaßnahme ist das Gemeindegebiet Lamspringe. Die Fläche des Maßnahmengebietes beträgt rd. 70 km² (7.000 ha).

Die Eigenmittel in Höhe von ca. 13.500 € bzw. den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der o. g. Vorbereitungsmaßnahme werden im Haushalt 2020 veranschlagt.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Strategiepapier 190516_Lamspringe_zurÜbergabe (2060 KB)