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Auszug - Kindergartenvertrag mit dem Landkreis Hildesheim; Investitionskostenregelung   

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Rat/306/2019-1 Kindergartenvertrag mit dem Landkreis Hildesheim;

Investitionskostenregelung

   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Marion SchnelleBezüglich:
Rat/306/2019
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Rahmen des neu geltenden Kita-Vertrages mit dem Landkreis Hildesheim sind zwischen Landkreis und Kommunen noch die investiven Kosten und deren Förderung zu verhandeln gewesen. Hierzu sind zahlreiche Gespräche auf Verwaltungsebene geführt worden. Im Ergebnis wurde eine Regelung erarbeitet, wonach sich der Landkreis Hildesheim grundsätzlich mit 55 % an den zuwendungsfähigen Kosten, die nach Abzug aller Landes- und sonstigen Drittmittel verbleiben, trägt. Gefördert werden die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung und für den Erhalt von Plätzen in Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderspielkreisen und Horten. Investitionsarten sind Neubauten, Erweiterungsbauten und Grundsanierungen sowie Einrichtung und Erstausstattung für den Betrieb. Antragsberechtigt sind Gemeinden und freie Träger. Die Fördergrundsätze gelten für Maßnahmen ab dem 01.01.2019. Zuwendungen, die auf Anträgen aus 2018 beruhen oder für die bereits 2018 nach den bisherigen Fördergrundsätzen Bewilligungen ausgesprochen wurden, werden nach den neuen Grundsätzen aufgestockt. Die Gemeinden werden gebeten, bis zum 31.08.2019 ihr Einvernehmen zu den neuen Grundsätzen zu erklären. Der Entwurf der Grundsätze, sowie die Ergänzung dazu, waren den Ratsmitgliedern mit Beschlussvorlage zugegangen. Zwischenzeitlich hat der Kreistag in seiner Sitzung am 27.06.2019 die neuen Grundsätze beschlossen. Diese beschlossene Version ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass es sich bei diesen neuen Grundsätzen um eine deutliche Verbesserung der Investitionsförderung handelt. Die Verwaltung wird für den Krippenanbau an der Kita Sehlem einen Nachbewilligungsantrag stellen.

Gefördert werden nach den neuen Grundsätzen Gemeinden, kommunale sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtsverbände. Private Investoren sind in der Förderrichtlinie nicht berücksichtigt.


Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dass Einvernehmen der Gemeinde Lamspringe zu den Grundsätzen über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder des Landkreises Hildesheim auf Grundlage der Kreistagsvorlage 599/XVIII sowie dazu ergangenes Ergänzungsschreiben zu erteilen. 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 vom Kreisrat beschl. Grundsätze (1456 KB)