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Auszug - Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Sachstandsbericht)  

Sitzung des Ortsrates Lamspringe
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsrat Lamspringe Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:53 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 06.12.2018 den Vereinbarungstext für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Hildesheim beschlossen. Wie berichtet war zu diesem Vertragstext aus Sicht der Städte und Gemeinden sowie der Samtgemeinde noch Klarstellungsbedarf gesehen worden.

Der Vertragstext ist jedoch aus Sicht des Landkreises abschließend. Nach intensiven Gesprächen zwischen Kreisverwaltung und Vertretern der Kommunen sind sog. „verbindliche Erläuterungen“ mit Datum vom 27.02.2019 vom Landrat ergangen. Diese beinhalten u.a. die Fragen des individuellen Bedarfes des Ausschlusses vom Schadenersatz sowie Einzelheiten zur Festlegen von Elternbeiträgen oder des Härtefonds. Wesentliche Eckpunkte des Vertrages sind: 

  1. Die Berechnung der Kostenbeteiligung des Landkreises erfolgt zukünftig auf Grundlage der vom Land als angemessen anerkannten Personalkosten (nicht für Reinigungs- oder Hilfskräfte).  Damit werden die bisherigen Finanzierungsregelungen dahingehend umgestellt, dass die Kreiszuwendungen sich an den tatsächlichen Betreuungsleistungen (Gruppenangeboten) orientieren, statt wie bisher an der Kreisumlage sowie der Kinderzahl.

Der so ermittelte Betrag wird mit einem ansteigenden Aufschlag von 13% bis 18% versehen.

  1. Die Laufzeit ist unbefristet vorgesehen.
  2. Es ist ein jährliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten zum 01.08. vorgesehen.

 

Dem Rat der Gemeinde Lamspringe wird am 25.04.2019 ein Beschlussvorschlag vorgelegt mit der Alternative 1: dem Kindergartenvertrag zuzustimmen oder der Alternative 2: dem Kindergartenvertrag nicht zuzustimmen.