Auszug - Erlass einer Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lamspringe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) können Gemeinden für ihr Gebiet eine Verordnung zur Gefahrenabwehr erlassen. Eine entsprechende Regelung existiert in der Gemeinde Lamspringe bisher nicht. Gleichwohl wird hier Handlungsbedarf gesehen. Mit einer solchen Verordnung wird den Ordnungsbehörden ein Instrument an die Hand gegeben, um wirksam gegen Dauerstörer vorgehen zu können. Im Hinblick auf die geplante Beschäftigung einer Ordnungskraft, gemeinsam mit der Gemeinde Sibbesse, im Jahr 2019 sollte in den Gemeinde vergleichbare Rechtsetzung erfolgen.
In der Sitzung vom 28.08.2018 war die SOG-Verordnung noch einmal in die Fraktionen zur Beratung verwiesen worden. Von der CDU-Fraktion waren einige Änderungen vorgeschlagen worden, die im Verordnungsentwurf mit Stand 10.10.2018 berücksichtigt wurden. Der so überarbeitete Verordnungsentwurf war den Ratsmitgliedern mit der Beschlussvorlage zugegangen.
Die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Katja Schoner, berichtete, dass der Verordnungsentwurf ausführlich innerhalb der Fraktion diskutiert wurde. Die SPD-Fraktion wird der Verordnung nicht zustimmen. Vielmehr möge man an den guten Willen der Einwohnerinnen und Einwohner appellieren, oder Gespräche führen um bestehende Problemezu lösen.
Frank Eggerling wies darauf hin, dass mit der Verordnung für die Bürgerinnen und Bürger ein sinnvolles Werk von Regelungen zusammengefasst ist. Dies ist Arbeitsgrundlage für die zukünftige Ordnungskraft. Nach kurzer Diskussion ließ der Ratsvorsitzende über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass einer Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß der als Anlage beigefügten Fassung (Stand 10.10.2018).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 11Ablehnung: 5
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | SOG-Verordnung Stand 10.10.18 (2032 KB) |