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Grundsteuerreform 2022

Informationen für Grundstückseigentümer/innen

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen

  • In Erbbaurechtsfällen ist der Erbbauberechtigte zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet.
  • Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (z. B. Garagen und Gartenlauben) ist der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet.
  • Eigentümer einer Eigentumswohnung müssen ebenfalls eine Feststellungserklärung einreichen.

Elektronische Erklärungsabgabe
Über www.elster.de steht Ihnen ab dem 1.7.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.

Ist eine/r Ihrer Angehörigen (u. a. Ehegatte, Kinder, Enkelkinder) im Besitz eines Benutzerkontos bei „Mein ELSTER‟ und beauftragen Sie diese/diesen mit der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung, ist das nach § 6 Abs. 2 StBerG i.V.m. § 15 AO zulässig, sofern die Unterstützung unentgeltlich erfolgt.

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

 Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachsen erhält im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen.

16.02.2022