Grundsteuerreform 2022Informationen für Grundstückseigentümer/innen Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen
Elektronische Erklärungsabgabe Ist eine/r Ihrer Angehörigen (u. a. Ehegatte, Kinder, Enkelkinder) im Besitz eines Benutzerkontos bei „Mein ELSTER‟ und beauftragen Sie diese/diesen mit der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung, ist das nach § 6 Abs. 2 StBerG i.V.m. § 15 AO zulässig, sofern die Unterstützung unentgeltlich erfolgt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachsen erhält im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen. |
16.02.2022 |