Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Widerspruch gegen die Weitergabe der Anschrift hier: Wehrrechtsänderungsgesetz
Gemäß § 58 Absatz 1 des Wehrrechtsänderungsgesetzes ist die Meldebehörde verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung, jährlich bis zum 31.03. eine Liste aller Personen zu übermitteln, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden.
Diese Übermittlung dient der Zusendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.
Übermittelt werden folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Gegenwärtige Anschrift
Dieser Übermittlung kann beim Bürgerservicebüro der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.