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Bebauungsplan Nr. 44 »Waldstraße«

In der Sitzung vom 21.04.2021 hat der Rat der Gemeinde Lamspringe den Aufstellungs-beschluss für den Bebauungsplan Nr. 44 „Waldstraße“ in Lamspringe gefasst.

Entsprechend der Flächennutzungsplanung soll nunmehr auch die Südseite der Wald-straße einer Bebauung zugeführt werden, soweit dies naturschutzrechtlich möglich ist. Eine Voruntersuchung des westlich angrenzenden Bereichs hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Bebauung dort naturschutzrechtlich unzulässig ist. Dies wird im Umweltbeitrag genauer ausgeführt.

Das Aufstellungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt, da hier planerisch eine Fläche zwischen der benachbarten Bebauung im Südwesten und Nordwesten gefüllt und damit eine innere Ortsrandabrundung vorgenommen wird. Durch die Planung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründete. Es liegen keine Anhalts-punkte dafür vor, dass Ziele des Artenschutzes, Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes beeinträchtigt werden könnten. Der Grenzwert gemäß § 13 (1) Nr. 1 BauGB von 20.000 m² zulässiger Grundfläche wird nicht erreicht. Der Bebauungsplan kann damit im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird dennoch nicht abgesehen, weil die Gemeinde Lamspringe den Belang Natur und Landschaft hier vergleichbar zu einem regulären Planaufstellungsverfahren bearbeitet sehen möchte.
Weiterhin sollen die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, um vor der öffentlichen Auslegung Anregungen und Hinweise zum Planentwurf zu erhalten, die dann gegebenenfalls entsprechend berücksichtigt werden können.

Der Bebauungsplanentwurf, sowie der zugehörige Umweltbericht können über den nebenstehenden Link eingesehen werden.==>

21.10.2021