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Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft kann anerkannt werden:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahens geboren worden ist.

Die Vaterschaft ist durch den Vater persönlich, in öffentlich beurkundeter Form, anzuerkennen.

Sie wird wirksam durch persönliche Zustimmung der Mutter. Auch die Zustimmung ist in öffentlich beurkundeter Form zu erklären.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Die Vaterschaftsanerkennung sowie die Zustimmungserklärung der Mutter kann bei jedem Standesamt oder beim örtlichen Jugendamt erfolgen. Beim Jugendamt ist gleichzeitig eine gemeinsame Sorgerechtserklärung möglich.

In einigen ausländischen Rechtsordnungen ( z.B. Italien, Frankreich ) ist die Anerkennung der Mutterschaft einer nicht mit dem Vater verheirateten Frau zu ihrem Kind vorgesehen.

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • gültiger Ausweis

  • Welche Gebühren fallen an ? Die Anerkennung ist gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten ?

Die Anerkennung kann sowohl vor, als auch nach der Geburt erfolgen

Welche Unterlagen Sie zur Vaterschaftsanerkennung benötigen, erfahren Sie bei uns.