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Überbrückungshilfe für kleine und mittlere UnternehmenAntragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 % gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Nachfolgend sind Einzelheiten aufgeführt. Ich bitte um Kenntnisnahme und gegebenenfalls weiterer Veranlassung Mit freundlichem Gruß Der Bürgermeister
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08.07.2020 |