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Berichtigung Flächennutzungsplan


Der Rat der ehemaligen Gemeinde Harbarnsen hatte in seiner Sitzung am 08.12.2015 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Harbarnsen II“ als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung vom 21.09.2016 im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim ist diese Änderung rechtsverbindlich geworden.

Da die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 von der Darstellung des Flächennutzungsplanes abwich, war der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch diese Berichtigung dem Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Harbarnsen II“, 1. Änderung anzupassen. Der Rat der ehemaligen Samtgemeinde Lamspringe hat am 12.04.2016 die Berichtigung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Das Gebiet der Berichtigung befindet sich im Norden Harbarnsens nördlich der neuen Verbindungsstraße zwischen der Landesstraße 489 im Westen und der Gärtnerstraße im Osten. Der Geltungsbereich wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt.

Mit Bekanntmachung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim vom 16.10.2019 wurde diese rechtsverbindlich.
10.10.2019