Bauleitplanung der Gemeinde Lamspringe in der Ortschaft Neuhof
Bebauungsplan Nr. 4A „An der Sieke-1“ mit örtlicher Bauvorschrift und
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 „An der Sieke“ mit örtlicher Bauvorschrift
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat Lamspringe hat in seiner Sitzung am 26.03.2025 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 4A „An der Sieke-1“ mit örtlicher Bauvorschrift und die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 „An der Sieke“ mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen.
Planungsanlass und –ziel
Die Baugebiete des rechtskräftigen Bebauungsplans „An der Sieke“ sind vollständig bebaut. Um in Neuhof überhaupt neue Bauplätze vorhalten zu können, sollen zwei zusätzliche Bauplätze, die über die vorhandene Straße „An der Sieke“ erschlossen werden, als Lückenschluss zwischen dem Gebiet „An der Sieke“ und der alten Ortslage geschaffen werden.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist, gem. § 1 Abs. 6 BauGB erschließungsreife Bauplätze für den örtlichen Eigenbedarf vorzuhalten, um damit die örtliche Bevölkerungszahl und Altersstruk-tur zu konsolidieren.
Die Planungsbefugnis für den vorliegenden Bebauungsplan ergibt sich somit aus dem öffentlichen Interesse zum Erhalt der Ortschaft Neuhof und aus dem städtebaulichen Ziel der Innenentwicklung des Ortes mittels Lückenschluss/Nachverdichtung.
Lage, Nutzung und Eigentumsverhältnisse des Plangebiets
Der Planbereich liegt am Westrand der Ortschaft Neuhof und umfasst eine Fläche von ca. 0,14 ha (Flurstück 8/9). Der Planbereich grenzt im Osten an den historischen Ortskern (unbeplanter Innen-bereich gem. Innenbereichssatzung 1994).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft eine im Bebauungsplan Nr. 4 festgesetzte pri-vate Grünfläche/Zweckbestimmung Weide und den nördlichen Teilbereich einer Außenbereichs-insel, die sich zwischen dem Bebauungsplan Nr. 4 und dem östlich gelegenen unbeplanten Innen-bereich Neuhofs befindet. Der Planbereich befindet sich in Privateigentum. Die Lage des Planbe-reichs ist beiliegend dargestellt.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplans
Der Bebauungsplan wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, Ursprungsplan und 18. Än-derung, entwickelt, der hier Dorfgebiet (MD) darstellt.
Nach § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Dorfgebiete neben Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich stö-renden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Hand-werksbetrieben.
Bisher verfügbare umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Biotopkartierung 06.11.2024
• Fachplanung zur Regenwasserbewirtschaftung
• Stellungnahmen i.R. des Verfahrens nach § 4 (1) BauGB seitens:
- Landkreis Hildesheim: Denkmalschutz, untere Wasserbehörde, Bauordnung
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Die verfügbaren umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht und in der Begründung behandelt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.
Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplanentwurf im Bauamt der Gemeinde
Lamspringe – Zimmer 5 – Kloster 3, 31195 Lamspringe während der Dienststunden
vom 07.April 2025 bis 08.Mai 2025 einschließlich öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen und diese Bekanntmachung können außerdem gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im
Internet unter www.lamspringe.de/Wirtschaft-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspläne/ Laufende
Verfahren eingesehen werden.
Auskünfte zur Planung werden durch Herrn Wolf (Tel. 05183-500-29, h.wolf@lamspringe.de) erteilt.
Äußerungen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienstzeiten
zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen im Bauamt
und für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift ist eine vorherige Terminvereinbarung
unter der Telefonnummer 05081-500-29 oder per E-Mail unter h.wolf@lamspringe.de erforderlich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.