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Landtagswahl 2017

Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag im Fall einer Auflösung des 17. Niedersächsischen Landtag

Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.

Am 15.10.2017 wird in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die nächste Landtagswahl in Niedersachsen stattfinden. Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 21.08.2017 bestimmt. Der ursprünglich festgelegte Termin 14.01.2018 wurde aufgehoben.

Die Bestimmung des Wahltermins 15.10.2017 für die Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag beruht auf Artikel 9 Abs. 2, 2. Alternative der Niedersächsischen Verfassung. Da der Niedersächsische Landtag am 21.08.2017 seine Auflösung beschlossen hat, ist binnen zwei Monaten die Landtagswahl durchzuführen.

Für die Landtagswahl können sowohl Kreis- als auch Landeswahlvorschläge eingereicht werden. Kreiswahlvorschläge können von Parteien sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern bei den Kreiswahlleitungen, Landeswahlvorschläge nur von Parteien bei der Landeswahlleiterin eingereicht werden.

Bekanntmachungen zur Landtagswahl


 

17.08.2017