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Hunde

Hundehalter in der Samtgemeinde Lamspringe sind verpflichtet, den von ihren Tieren abgelegten Kot von den der Straßenreinigung unterliegenden Fahrbahnen, Gehwegen, Parkstreifen und Grünanlagen, unverzüglich zu beseitigen.

Die Hundehalter sollen ihre Tiere innerhalb der bebauten Ortslage nicht frei herumlaufen lassen und beim Ausführen anleinen. Für gefährliche Hunde gelten verschärfte Vorschriften.

Hunde sind von Kinderspielplätzen und Sportplätzen sowie Friedhöfen fernzuhalten. 

Weitergehende Informationen für Hundehalter

  • Formblatt für Anmeldung eines oder mehrerer Hunde

 

17.07.2009