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Ortsteile Ortsteile sind nicht selbständige Ortschaften im Sinne des Kommunalrechts. Sie gehören einer Gemeinde oder Samtgemeinde an, haben keinen eigenen Gemeinderat und keine ei-gene Verwaltung. |
19.08.2016 |
Ortsteile Ortsteile sind nicht selbständige Ortschaften im Sinne des Kommunalrechts. Sie gehören einer Gemeinde oder Samtgemeinde an, haben keinen eigenen Gemeinderat und keine ei-gene Verwaltung. |
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