Kfz - Papiere Sofern Sie von einer Adressänderung betroffen sind, müssen Sie Ihren Personalausweis und – falls Sie Halter eines Kraftfahrzeuges sind – auch die Zulassungs-bescheinigung Teil I (ehemaliger Kfz-Schein) ändern lassen. |
19.08.2016 |
Kfz - Papiere Sofern Sie von einer Adressänderung betroffen sind, müssen Sie Ihren Personalausweis und – falls Sie Halter eines Kraftfahrzeuges sind – auch die Zulassungs-bescheinigung Teil I (ehemaliger Kfz-Schein) ändern lassen. |
19.08.2016 |