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Gemeinde Lamspringe

Als Gemeinde bezeichnet man in Niedersachsen selbständige, kommunale Ge-bietskörperschaften. Mit Ausnahme der kreisfreien Städte gehören Gemeinden einem Landkreis an.

Mehrere Gemeinden eines Landkreises können eine Samtgemeinde bilden (§ 97 NKomVG). So bestand die bisherige Samtgemeinde Lamspringe aus den selbständigen Gemeinden Flecken Lamspringe, Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen.

Mit Wirkung vom 01.11.2016 wird die bisherige Samtgemeinde Lamspringe aufgelöst und geht in die neue Gemeinde Lamspringe über. Die bisher selbständigen Gemeinden Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen sind dann Ortsteile der neuen Gemeinde Lamspringe.

19.08.2016