Erläuterungen zum Steuer-Gebühren-Abgabenbescheid der Samtgemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2011 Grundsteuer A und B Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Der Grundsteuermessbetrag wird vom zuständigen Finanzamt unter vorheriger Ermittlung des Einheitswertes berechnet. Die Ermittlung des Einheitswertes erfolgt u.a. aufgrund der vom Eigentümer oder dessen Rechtvorgänger gemachten Angaben bezüglich der Anschaffungs-/Herstellungskosten und Nutzung des Grundstücks/Gebäudes usw. Einwendungen gegen den ermittelten Einheitswert und Grundsteuermessbetrag sind an das Finanzamt zu richten. Wasserverbrauchsgebühr (ohne OT Irmenseul) Den Vorauszahlungen liegt der Jahresbeitrag zugrunde Die monatliche Grundgebühr beträgt bei einem Wassermesser
Auf die Wasserverbrauchs- und Grundgebühr sind 7 % MwSt. zu entrichten. Kanalbenutzung für Schmutzwasser 3,60 € je cbm verbrauchten Frischwasser Den Vorauszahlungen liegt der Vorjahresverbrauch zugrunde. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr, jedoch wird hierfür der im Ablesezeitraum (01.10. des Vorjahres bis 30.09. des lfd. Jahres) ermittelte Wasserverbrauch bzw. die Abwassermenge zugrunde gelegt. Bei der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren können Wassermengen, die nachweislich nicht dem Kanal zugeführt werden, auf Antrag abgesetzt werden. Die Mengen sind mit einem Zweitwassermesser nachzuweisen. Die Nutzung eines Zweitwassermessers kann bei der Samtgemeinde Lamspringe beantragt werden. Die Genehmigung zur Nutzung eines Zweitwassermessers ist gebührenpflichtig (20,00 €). Kanalbenutzungsgebühr für Regenentwässerung Die Höhe der Gebühr ist nach der Größe der überbauten und befestigten Grundstücksfläche gestaffelt und beträgt jährlich:
Hundesteuer (jährlich) in den Mitgliedsgemeinden:
Hund, die älter als 3 Monate sind, müssen bei der Samtgemeindeverwaltung innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung schriftlich angemeldet werden. Hunde dürfen außerhalb des Grundstücks des Hundehalters nicht ohne Hundesteuermarke herumlaufen. Bei Wohnortwechsel ist der Hund ab- bzw. umzumelden, die Hundesteuermarke ist bei Wegzug an die Samtgemeindeverwaltung zurückzugeben. Im Falle des Todes des Hundes, ist die Hundesteuermarke ebenfalls zurückzugeben. Die ausgegebenen Hundesteuermarken sind noch bis einschließlich 2010 bis 2012 gültig. Auskunft erteilt:
Telefon: 05183 - 500-24
Fax: 05183 - 500-16 Raum: Obergeschoss - Zimmer 22 E-Mail schreiben Kontaktformular Adresse exportieren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
01.02.2011 |