Erläuterungen zum Steuer-Gebühren-Abgabenbescheid der Samtgemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2011
Grundsteuer A und B
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Messbetrag lt. Grundsteuermessbescheid des Finanzamts x Hebesatz, und zwar:
Grundsteuer A | Grundsteuer B | |
Harbarnsen | 350 v.H. | 330 v.H. |
Lamspringe | 370 v.H. | 370 v.H. (vorbeh.Ratsbeschluss) |
Neuhof | 370 v.H. | 370 v.H. |
Sehlem | 370 v.H. | 370 v.H. |
Woltershausen | 370 v.H. | 380 v.H. |
Der Grundsteuermessbetrag wird vom zuständigen Finanzamt unter vorheriger Ermittlung des Einheitswertes berechnet. Die Ermittlung des Einheitswertes erfolgt u.a. aufgrund der vom Eigentümer oder dessen Rechtvorgänger gemachten Angaben bezüglich der Anschaffungs-/Herstellungskosten und Nutzung des Grundstücks/Gebäudes usw. Einwendungen gegen den ermittelten Einheitswert und Grundsteuermessbetrag sind an das Finanzamt zu richten.
Wasserverbrauchsgebühr (ohne OT Irmenseul)
Den Vorauszahlungen liegt der Jahresbeitrag zugrunde
1,50 € je cbm Frischwasser
Die monatliche Grundgebühr beträgt bei einem Wassermesser
mit einer Nenngröße von |
3 / 5 cbm |
5,10 € |
mit einer Nenngröße von |
5 / 7 cbm |
6,15 € |
mit einer Nenngröße von |
7 / 10 cbm |
10,25 € |
mit einer Nenngröße über |
10 cbm |
20,45 € |
für Verbundzähler |
40,90 € |
Auf die Wasserverbrauchs- und Grundgebühr sind 7 % MwSt. zu entrichten.
Kanalbenutzung für Schmutzwasser
3,60 € je cbm verbrauchten Frischwasser
Den Vorauszahlungen liegt der Vorjahresverbrauch zugrunde. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr, jedoch wird hierfür der im Ablesezeitraum (01.10. des Vorjahres bis 30.09. des lfd. Jahres) ermittelte Wasserverbrauch bzw. die Abwassermenge zugrunde gelegt.
Bei der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren können Wassermengen, die nachweislich nicht dem Kanal zugeführt werden, auf Antrag abgesetzt werden. Die Mengen sind mit einem Zweitwassermesser nachzuweisen. Die Nutzung eines Zweitwassermessers kann bei der Samtgemeinde Lamspringe beantragt werden. Die Genehmigung zur Nutzung eines Zweitwassermessers ist gebührenpflichtig (20,00 €).
Die Absetzung von Wassermengen erfolgt wegen Verwendung von Wasser für die Gartenbewässerung, Viehhaltung und sonstige landwirtschaftliche Nutzung, sowie für die Befüllung einen Schwimmbeckens.
Kanalbenutzungsgebühr für Regenentwässerung
Die Höhe der Gebühr ist nach der Größe der überbauten und befestigten Grundstücksfläche gestaffelt und beträgt jährlich:
bis | 100 | qm | bebaute u. befestigte Fläche | 5,11 € |
bis | 250 | qm | bebaute u. befestigte Fläche | 10,23 € |
bis | 450 | qm | bebaute u. befestigte Fläche | 15,34 € |
bis | 700 | qm | bebaute u. befestigte Fläche | 30,68 € |
bis | 1000 | qm | bebaute u. befestigte Fläche | 40,90 € |
bis | 1500 | qm | bebaute u. befestigte Fläche | 51,13 € |
bis | 2000 | qm | bebaute u. befestigte Fläche | 76,69 € |
über | 2000 | qm | bebaute u. befestigte Fläche | 102,26 € |
Hundesteuer (jährlich) in den Mitgliedsgemeinden:
Lamspringe |
Harbarnsen, Woltershausen |
Neuhof | Sehlem | |
1. Hund | 47,00 € | 60,00 € | 48,00 € | 48,00 € |
2. Hund | 77,00 € | 90,00 € | 60,00 € | 72,00 € |
jeder weitere Hund | 103,00 € | 120,00 € | 90,00 € | 120,00 € |
für den 1. Hund nach § 3 III (Kampfhund) | 460,00 € | 200,00 € | 250,00 € | 250,00 € |
für den 2. Hund nach § 3 III (Kampfhund | 500,00 € | 250,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
jeder weitere Hund nach § 3 III (Kampfhund) | 550,00 € | 300,00 € | 350,00 € | 350,00 € |
Hund, die älter als 3 Monate sind, müssen bei der Samtgemeindeverwaltung innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung schriftlich angemeldet werden.
Vordrucke hierfür gibt es in der Finanz- u. Steuerabteilung und im Internet auf der Homepage www.lamspringe.de im Bereich Aktuelles & Bürgerinfo > Download > Anmeldung eines Hundes. Bei Anmeldung des Hundes ist die Angabe der Hunderasse unbedingt erforderlich.
Hunde dürfen außerhalb des Grundstücks des Hundehalters nicht ohne Hundesteuermarke herumlaufen.
Bei Wohnortwechsel ist der Hund ab- bzw. umzumelden, die Hundesteuermarke ist bei Wegzug an die Samtgemeindeverwaltung zurückzugeben. Im Falle des Todes des Hundes, ist die Hundesteuermarke ebenfalls zurückzugeben.
Die ausgegebenen Hundesteuermarken sind noch bis einschließlich 2010 bis 2012 gültig.
Auskunft erteilt:
Fax: 05183 - 500-16
Raum: Obergeschoss - Zimmer 14
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