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Erläuterungen zum Steuer-Gebühren-Abgabenbescheid der Samtgemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2011

Grundsteuer A und B

Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Messbetrag lt. Grundsteuermessbescheid des Finanzamts x Hebesatz, und zwar:

  Grundsteuer A Grundsteuer B
Harbarnsen 350 v.H. 330 v.H.
Lamspringe 370 v.H. 370 v.H. (vorbeh.Ratsbeschluss)
Neuhof 370 v.H. 370 v.H.
Sehlem 370 v.H. 370 v.H.
Woltershausen 370 v.H. 380 v.H.

Der Grundsteuermessbetrag wird vom zuständigen Finanzamt unter vorheriger Ermittlung des Einheitswertes berechnet. Die Ermittlung des Einheitswertes erfolgt u.a. aufgrund der vom Eigentümer oder dessen Rechtvorgänger gemachten Angaben bezüglich der Anschaffungs-/Herstellungskosten und Nutzung des Grundstücks/Gebäudes usw. Einwendungen gegen den ermittelten Einheitswert und Grundsteuermessbetrag sind an das Finanzamt zu richten.

Wasserverbrauchsgebühr (ohne OT Irmenseul)

Den Vorauszahlungen liegt der Jahresbeitrag zugrunde
1,50 € je cbm Frischwasser

Die monatliche Grundgebühr beträgt bei einem Wassermesser

mit einer Nenngröße von

3 / 5 cbm

5,10 €

mit einer Nenngröße von

5 / 7 cbm

6,15 €

mit einer Nenngröße von

7 / 10 cbm

10,25 €

mit einer Nenngröße über

10 cbm

20,45 €

für Verbundzähler  

40,90 €

Auf die Wasserverbrauchs- und Grundgebühr sind 7 % MwSt. zu entrichten.

Kanalbenutzung für Schmutzwasser

3,60 € je cbm verbrauchten Frischwasser

Den Vorauszahlungen liegt der Vorjahresverbrauch zugrunde. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr, jedoch wird hierfür der im Ablesezeitraum (01.10. des Vorjahres bis 30.09. des lfd. Jahres) ermittelte Wasserverbrauch bzw. die Abwassermenge zugrunde gelegt.

Bei der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren können Wassermengen, die nachweislich nicht dem Kanal zugeführt werden, auf Antrag abgesetzt werden. Die Mengen sind mit einem Zweitwassermesser nachzuweisen. Die Nutzung eines Zweitwassermessers kann bei der Samtgemeinde Lamspringe beantragt werden. Die Genehmigung zur Nutzung eines Zweitwassermessers ist gebührenpflichtig (20,00 €).
Die Absetzung von Wassermengen erfolgt wegen Verwendung von Wasser für die Gartenbewässerung, Viehhaltung und sonstige landwirtschaftliche Nutzung, sowie für die Befüllung einen Schwimmbeckens.

Kanalbenutzungsgebühr für Regenentwässerung

Die Höhe der Gebühr ist nach der Größe der überbauten und befestigten Grundstücksfläche gestaffelt und beträgt jährlich:

bis 100 qm bebaute u. befestigte Fläche     5,11 €
bis 250 qm bebaute u. befestigte Fläche   10,23 €
bis 450 qm bebaute u. befestigte Fläche   15,34 €
bis 700 qm bebaute u. befestigte Fläche   30,68 €
bis 1000 qm bebaute u. befestigte Fläche   40,90 €
bis 1500 qm bebaute u. befestigte Fläche   51,13 €
bis 2000 qm bebaute u. befestigte Fläche   76,69 €
über 2000 qm bebaute u. befestigte Fläche 102,26 €

Hundesteuer (jährlich) in den Mitgliedsgemeinden:

  Lamspringe

Harbarnsen,

Woltershausen

Neuhof Sehlem
1. Hund   47,00 €   60,00 €   48,00 €   48,00 €
2. Hund   77,00 €   90,00 €   60,00 €   72,00 €
jeder weitere Hund 103,00 € 120,00 €   90,00 € 120,00 €
für den 1. Hund nach § 3 III (Kampfhund) 460,00 € 200,00 € 250,00 € 250,00 €
für den 2. Hund nach § 3 III (Kampfhund 500,00 € 250,00 € 300,00 € 300,00 €
jeder weitere Hund nach § 3 III (Kampfhund) 550,00 € 300,00 € 350,00 € 350,00 €

Hund, die älter als 3 Monate sind, müssen bei der Samtgemeindeverwaltung innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung schriftlich angemeldet werden.
Vordrucke hierfür gibt es in der Finanz- u. Steuerabteilung und im Internet auf der Homepage www.lamspringe.de im Bereich Aktuelles & Bürgerinfo > Download > Anmeldung eines Hundes. Bei Anmeldung des Hundes ist die Angabe der Hunderasse unbedingt erforderlich.

Hunde dürfen außerhalb des Grundstücks des Hundehalters nicht ohne Hundesteuermarke herumlaufen.

Bei Wohnortwechsel ist der Hund ab- bzw. umzumelden, die Hundesteuermarke ist bei Wegzug an die Samtgemeindeverwaltung zurückzugeben. Im Falle des Todes des Hundes, ist die Hundesteuermarke ebenfalls zurückzugeben.

Die ausgegebenen Hundesteuermarken sind noch bis einschließlich 2010 bis 2012 gültig.

Auskunft erteilt:

Telefon: 05183 - 500-24
Fax: 05183 - 500-16
Raum: Obergeschoss - Zimmer 22
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01.02.2011