Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Leistungsbeschreibung
Ihre aktuellen Elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Portal "ElsterOnline" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim für Sie zuständigen Finanzamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- für den elektronischen Abruf im Portal "ElsterOnline": Signaturzertifikat (erhältlich nach Registrierung im ElsterOnline-Portal)
- für die Registrierung: E-Mail-Adresse und Ihre Steueridentifikationsnummer
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium