Vermitteln und Beraten von Finanzanlagen durch ausländische Personen
Leistungsbeschreibung
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können Finanzdienstleistungen selbständig anbieten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr