Trinkwasseruntersuchungsstellen Zulassung
Leistungsbeschreibung
Die nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur von Laboren durchgeführt werden, die als Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen worden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Akkreditierungsurkunde
- Akkreditierungsbescheid inkl. Anlagen
- Berufsqualifikationsnachweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Was sollte ich noch wissen?
- Niedersächische Landesliste für Untersuchtungsstellen nach Trinkwasserverordnung (TrinkWV) auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesgesundheitamtes (NLGA)
- Lower Saxony Land List for Examination Sites according to drinking water ordinance (TrinkWV) on the website of the Lower Saxony State Health Office (NLGA)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 49.2.5.1 an.