Sachverständige Personen für den Bereich des BBodSchG: Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag können von der zuständigen Stelle sachverständige Personen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) für eines oder mehrere der folgenden Sachgebiete anerkannt werden:
- flächenhafte und standortbezogene Erfassung und historische Erkundung
- Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer
- Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze, Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien
- Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Mensch
- Sanierung
- Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gutachten oder Arbeitsproben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 18 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- § 3 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Niedersächsische Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (NBodSUVO)
- Section 18 Act on the Protection against Harmful Soil Changes and the Remediation of Contaminated Sites (BBodSchG)
- Section 3 Lower Saxony Soil Protection Act (NBodSchG)
- Lower Saxony Ordinance on Experts and Investigations for Soil Protection and Contaminated Sites (NBodSUVO)
Was sollte ich noch wissen?
Anerkennungen anderer Bundesländer sind in Niedersachsen gültig.
Ausführliche Informationen sind im Auskunftssystem ReSyMeSA enthalten. ReSyMeSa dient der Recherche nach den von den Bundesländern in den Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Stellen und sachverständigen Personen.
Das Anerkennungsverfahren wird für die norddeutschen Länder durch die Handelskammer Hamburg koordiniert. Auf deren Internetseite finden Sie das Informationsblatt "Bodenschutz und Altlasten Sachverständige".
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Voraussetzungen
- erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit
- Verfügen über die für das Sachgebiet erforderliche gerätetechnische Ausstattung