Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung: Beurkundung
Leistungsbeschreibung
Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist,
- oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben.
Ob die Eltern Ihre Erklärungen am gleichen Tag oder zu verschiedenen Terminen abgeben möchten, können sie selbst entscheiden.
Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenbuch nachträglich ergänzt.
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur dann wirksam werden,
- wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder
- wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt des Kindes bereits ein Scheidungsverfahren bei Gericht eingereicht ist. In diesem Fall muss auch der bisherige Ehemann der Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann in einer öffentlichen Urkunde zustimmen.
Nähere Informationen zu diesem komplizierten Thema erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständigkeiten Beistandschaften/Beurkundungen
Ansprechpartner für Beistandschaften und Beurkundungen
Die Beistandschaften für Bewohner aus den Gebieten der Samtgemeinde Freden, der Samtgemeinde Lamspringe, der Samtgemeinde Duingen, der Städte Alfeld, Elze und Gronau werden von folgenden Sachbearbeitern geführt:
Beistandschaften Anfangsbuchstaben A-J
Diese Sachbearbeiter sitzen in der Aussenstelle Alfeld, Ständehausstr. 1, 31061 Alfeld (L), Zimmer 21 und 22.
Die Beistandschaften für Bewohner aus den übrigen Gemeinden und der Stadt Hildesheim werden von folgenden Sachbearbeitern geführt:
Beistandschaften Buchstaben B, Ca-Cl
Beistandschaften Buchstaben Df - G
Beistandschaften Buchstaben Buchstabe Ae - An, H-J
Beistandschaften Buchstaben Cm - Cz, K-L
Beistandschaften Buchstaben Ao - AR, Da - De, M-Ra
Beistandschaften Buchstaben A - Ad, Rb - Str.
Beistandschaften Buchstaben As - Az, Sts - Z
Diese Sachbearbeiter sitzen im Hauptgebäude des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Vorlage einer Geburtsurkunde oder eines Auszugs aus dem Familienbuch kann in Einzelfällen hilfreich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig.
Rechtsgrundlage
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Urkunden können auch bei den Amtsgerichten und Notaren aufgenommen werden.