Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Leistungsbeschreibung
Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen derzeit auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Solange der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl nicht erreichen, ist er zun sie einer Ausgleichsabgabe verpflichtet.