Sonderöffnungszeiten
Zur Änderung Ihres Personalausweises oder des Kfz-Scheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sprechen Sie bitte bei uns vor. Sie können dieses zu den üblichen Öffnungszeiten tun.
Wegen Umstellungsarbeiten im EDV - System ist die Umschreibung erst ab dem 02. November 2016 möglich.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende Sonderöffnungszeiten an:
Samstag, 12. November 2016 von 8.00 bis 12.00 Uhr
Samstag, 26. November 2016 von 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Die Umschreibung Ihrer Dokumente anlässlich der Bildung der Einheitsgemeinde ist frühestens ab dem 02.11.2016 möglich!