Vorlage - Rat/061/2022
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Sachverhalt:
Für die Erschließung des neu gebauten Kindergartens und dem geplanten Reittherapie-zentrum wurde über die Flurstücke 126/26, 126/27,115/14, 130/5 und 112/11 eine neue Zufahrtsstraße durch die Gemeinde Lamspringe gebaut. Diese Straße soll gem. NStG nach § 2 Abs. 1 als öffentliche Straße gewidmet werden und die Straßenbezeichnung „Kleberkamp“ erhalten.
Es handelt sich um eine öffentliche Gemeindestraße mit einseitigem Gehweg auf der Südseite und einem „Reitweg“ für die Zuwegung zu den Reitplätzen des örtlichen Reitvereins auf der Nordseite der Straße.
Da die Eigentumsübertragung von überbauten Teilflächen vom Allgemeinen Hannoverschen Klosterfond auf die Gemeinde Lamspringe noch nicht abschließend erfolgt ist, kann die rechtmäßige Widmung erst nach erfolgter Flächenübertragung erfolgen. Vorausgehend ist eine Schlussvermessung der Bauflächen durch einen öffentlich bestellten Vermesser erforderlich.
Die Gemeinde wird aber bereits nach Fertigstellung der Straße (Bauabnahme) alle Rechte und Pflichten nach § 47 ff NStG übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Erschließungsstraße, abzweigend von der Dammstraße zum neuen Kindergarten der Lebenshilfe Alfeld e.V. und dem geplanten Reittherapiezentrum der Lammetal GmbH, wird gemäß § 2 Niedersächs. Straßengesetz (NStG) öffentlich gewidmet und nach § 3 Abs. 3 als Gemeindestraße eingestuft. Die Straße erhält die Straßenbezeichnung „Kleberkamp“.
Anlage/n:
Lageplan-Kataster
Lageplan-Straßenbau
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Anlagen: | |||||
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1 | Lageplan neue Straße_Kleberkamp (498 KB) | |||
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2 | Lageplan_Kataster-Kleberkamp (423 KB) |