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Vorlage - Rat/053/2022  

Betreff: Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Lamspringe über die Annahme von Zuwendungen. Mit Beschluss vom 08.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Lamspringe die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen bis 2.000 € dem Verwaltungsausschuss übertragen. Bei den Spenden werden folgende Verwendungszwecke vom Spender vorgegeben:

1.-10. Durchführung des historischen Dreschfestes

 

Verwaltungsseitig wird die Annahme der Zuwendungen gemäß dem Beschlussvorschlag empfohlen.


Beschlussvorschlag:
Es wird die Annahme folgender Spenden beschlossen: 

1.

Hannoversche Volksbank eG

Geldzuwendung über

       500,00 €

2.

Landw. Betriebsgemeinschaft Krending

Geldzuwendung über

150,00 €

3.

VGH Versicherungsbüro Pletz

Geldzuwendung über

150,00 €

4.

Land-und Gartentechnik Reese

Geldzuwendung über

150,00 €

5.

bel Nagel

Geldzuwendung über

300,00 €

6.

ÜWL GmbH

Geldzuwendung über

500,00 €

7.

Sparkasse Hildesheim

Geldzuwendung über

1.000,00 €

8.

Paul Dobbratz GmbH

Geldzuwendung über

500,00 €

9.

Avacon Netz GmbH

Geldzuwendung über

500,00 €

10.

Volksbank eG

Geldzuwendung über

500,00 €

 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     

     

     

     

Erläuterung:

     

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung: