Vorlage - Rat/564/2021
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Sachverhalt:
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Vorbericht verwiesen, der dem Haushaltsplan vorangestellt ist. Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2022 mit folgenden Festsetzungen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Lamspringe
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am 15.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. | im Ergebnishaushalt |
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1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 10.554.500,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 11.434.800,00 € |
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1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
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2. | im Finanzhaushalt
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.393.900,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.251.500,00 € |
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2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 120.100,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.244.700,00 € |
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2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.124.600,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 726.600,00 € |
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festgesetzt. |
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Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
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- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 12.638.600,00 € | |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 13.222.800,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.124.600,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 440 v. H. |
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v. H. |
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2. Gewerbesteuer | 405 v. H. |
§ 6
Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten
- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von 5.000,00 €
- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von 15.000,00 €
- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von 5.000,00 €
im Einzelfall als unerheblich.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin:
a) den Haushaltsplan 2022
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2022
c) den Stellenplan 2022
in der anliegenden Fassung.
Anlage/n: Nr. 1 bis 9