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Vorlage - Rat/564/2021  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans und Fortschreibung des Investitionsprogramms der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
15.12.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anhang  
Satzung und Vorbericht  
TH 0  
TH 1 Teil 1  
TH 1 Teil 2  
TH 2  
TH 3 Teil 1  
TH 3 Teil 2  
TH 3 Teil 3  

Sachverhalt:

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Vorbericht verwiesen, der dem Haushaltsplan vorangestellt ist. Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2022 mit folgenden Festsetzungen:

 

 Haushaltssatzung

der  Gemeinde Lamspringe

r das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am 15.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1.

im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

10.554.500,00 

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

11.434.800,00 

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0,00 

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.393.900,00 

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.251.500,00 

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

120.100,00 

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.244.700,00 

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.124.600,00 

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

726.600,00 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

12.638.600,00 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

13.222.800,00 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.124.600,00 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

 

 

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

440 v. H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v. H.

 

 

2.  Gewerbesteuer

405 v. H.

 

§ 6

 

r die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten

- r Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von               5.000,00 €

- r Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von               15.000,00 €

- r Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von                5.000,00 €

im Einzelfall als unerheblich.

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin:

 

a)      den Haushaltsplan 2022

b)      die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2022

c)      den Stellenplan 2022

in der anliegenden Fassung.

 

 


Anlage/n: Nr. 1 bis 9
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anhang (869 KB)      
Anlage 2 2 Satzung und Vorbericht (3437 KB)      
Anlage 3 3 TH 0 (3437 KB)      
Anlage 4 4 TH 1 Teil 1 (4697 KB)      
Anlage 5 5 TH 1 Teil 2 (5117 KB)      
Anlage 6 6 TH 2 (3831 KB)      
Anlage 7 7 TH 3 Teil 1 (5651 KB)      
Anlage 8 8 TH 3 Teil 2 (5681 KB)      
Anlage 9 9 TH 3 Teil 3 (6270 KB)