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Vorlage - Rat/554/2021
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Sachverhalt:
Der Rat hat nach § 61 Abs. 1 S. 3 NKomVG über die Stellvertretung der/des Rats-vorsitzenden zu beschließen.
Vorschlags- und wahlberechtigt sowie wählbar sind alle Ratsmitglieder, auch der hauptamtliche Bürgermeister.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe wird gebeten, die Bestimmung von einem stellvertretenden Ratsvorsitzenden vorzunehmen. Für die Größenordnung der Gemeinde ist erfahrungsgemäß eine Person als Stellvertretung ausreichend.
Beschlussvorschlag:
Folgende Person wird als stellvertr. Ratsvorsitzende/r bestimmt: